Den Hund vor Hitze schützen

by Freitag, Mai 09, 2014 0 Kommentare
Alle Jahre wieder kommt er ganz plötzlich: der Sommer! Und anscheinend haben es viele Zweibeiner noch immer nicht begriffen...

Kein Hund gehört im Sommer ins Auto! Never ever!

Bereits ab 20 Grad Celsius im Auto kann dem Hund der Tod drohen!

Sie erreichen uns zum Anfang eines jeden Sommers immer wieder aufs Neue - die Horrormeldungen von im Auto eingeschlossenen und dann bei Hitze qualvoll umgekommenen Hunden. 
Es reichen schon wenige Minuten ab zirka 20 Grad Celsius in einem verschlossenen Auto (oder Fensterspalt) in praller Sonne, um den Hund in eine lebensbedrohliche Situation zu bringen. Wird der Hund nicht rasch aus dieser Situation gerettet, kollabiert das Tier nach qualvollem Kampf und stirbt letztendlich an Herzversagen. 

Erste Anzeichen dieser Überhitzung: 
  • Unruhe, 
  • eine weit herausgestreckte Zunge bei gestrecktem Hals, 
  • Taumeln, 
  • Erschöpfung.

Es reicht nicht aus dem Hund die Fenster zu öffnen oder im Schatten zu parken!
Lassen Sie ihren Liebling besser daheim im kühlen Haus.



Wenn Sie auf einem Parkplatz einen Hund in einem Auto sehen, der kurz vor einer Überhitzung steht, zögern Sie nicht! Lassen Sie den Besitzer des Wagens umgehend bspw. im Supermarkt ausrufen. Rufen Sie die Polizei. 

Frage:
Macht man sich strafbar, wenn man die Scheibe eines in der prallen Sonne stehenden Autos einschlägt, um ein darin unter der Hitze leidendes Tier zu befreien?

Antwort:
Es kommt darauf an. Das Einschlagen einer fremden Autoscheibe bedeutet grundsätzlich eine Sachbeschädigung nach Art. 144 des Strafgesetzbuchs (StGB). Möglicherweise besteht hierfür jedoch ein Rechtfertigungsgrund. Geschieht die Tat im Interesse des Tierhalters, liegt hier­für der Rechtfertigungsgrund des sog. Handelns mit mutmasslicher Ein­wil­li­gung des Verletzten vor, die als Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 419ff. OR) rechtmässig ist.
Tierbefreiungsaktionen sind zudem nur dann zulässig, wenn die Notsituation der betroffenen Tiere nicht anderweitig abgewendet werden kann. Um straflos zu bleiben, muss der Tierbefreier nachweisen können, dass andere, weniger weit gehen­de Mas­s­nahmen nicht gefruchtet haben oder aussichtslos bzw. aus zeitlichen Grün­den nicht mehr möglich gewesen wären. Hält sich ein Tierhalter beispielsweise in der Nähe des Fahrzeugs auf, kann eventuell schon ein klärendes Gespräch zur Befreiung des Tieres führen.
Sollte also wie in unserem Beispiel durch das Ausrufen des Fahrzeugs im Supermarkt keine Reaktion erfolgen und es dem Hund im Auto gesundheitlich schlechter gehen, würde ich nicht zögern, die Scheibe einzuschlagen.



Falls Sie einen Hund sehen, der eines der oben genannten Überhitzungssymptome zeigt, sollten sie wenn möglich das Tier sofort in den Schatten bringen und einen Tierarzt rufen. In diesem Fall sollte die Körpertemperatur, allmählich abgesenkt werden: Durch Trinkwasser, ein kaltes Handtuch, einen Eisbeutel auf Kopf, Hals und Brustkorb oder durch das Eintauchen des Hundes in lauwarmes - nicht kaltes - Wasser. 

Wenn Sie mit Ihrem Hund bei Hitze unterwegs sind, empfehlen wir die Aqua Coolkeeper Kühlprodukte => http://www.el-dog-rado.com/Hundezubehoer/

Zu guter Letzt möchte ich Ihnen noch dieses Video eines amerikanischen Tierarztes ans Herz legen, der den Selbstversuch in einem überhitzten Auto wagt! Ich denke, das spricht für sich.

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EL-DOG-RADO ist ein Online-Shop für Hunde und deren Besitzer, die nichts von der Stange wollen oder bekommen. Der Shop wurde 2012 gegründet. Seitdem fertigen wir in 100% Handarbeit Halsbänder, Leinen, Geschirre und mehr nach Maß und Wunsch für modebewusste Hunde.

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